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Regner: Saisonarbeiterrichtlinie birgt Gefahren für den Arbeitsmarkt


13. Juli 2010

"Die neue Saisonarbeiterrichtlinie enthält Verbesserungen, birgt aber auch einige Gefahren für den Arbeitsmarkt in sich", so die stv. Delegationsleiterin Evelyn Regner am Mittwoch. Der von Sozialkommissar Andor vorgestellte Vorschlag enthält beispielsweise die Herabsetzung der Höchstdauer von Saisonarbeitsverträgen von neun auf sechs Monaten, der Arbeitgeber müsse künftig nachweisen, dass den Arbeitskräften eine angemessene Unterbringung zur Verfügung stehe und es werde den Saisonarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, den Arbeitgeber zu wechseln, drei Punkte die Regner durchaus positiv bewertet. Kritisch sei allerdings, dass es künftig möglich sein soll, eine einzige Genehmigung für drei Saisonen auszustellen. "Diese Bestimmung konterkariert die vorgesehene Arbeitsmarktprüfung", so Regner, die darauf verweist, dass die Mitgliedstaaten laut Richtlinie verpflichtet sind, zu überprüfen, ob die Saisonarbeitsstelle nicht von einheimischen oder Arbeitskräften aus der EU besetzt werden könnte.

 

Ebenso zu hinterfragen sei, dass keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen vorgesehen sind. "Einer missbräuchlichen Verwendung sind somit Tür und Tor geöffnet", betont die EU-Parlamentarierin, die stv. Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales ist. Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitnehmer in Branchen, die bereits im Niedriglohnsektor angesiedelt seien, noch weiter in Bedrängnis geraten. "Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wird an der Richtlinie noch einige Veränderungen vornehmen, denn es muss garantiert sein, dass die europäischen ArbeitnehmerInnen keinem unnötigen Konkurrenzdruck ausgesetzt werden", unterstreicht Regner abschließend.

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