Organisation

Das Europäische Parlament ist die europäische Volksvertretung mit derzeit 736 Mitgliedern, die seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt werden. Österreich ist mit 17 Europaabgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Die SPÖ stellt dabei 4 Mandate.

Mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon wird Österreich nun in Zukunft mit 19 Europaabgeordneten insgesamt, davon die SPÖ-EU-Delegation mit 5 Abgeordneten, im Europäischen Parlament vertreten sein.

Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat der Gesetzgeber der Europäischen Union. Eine entscheidende Rolle kommt ihm beim Beschluss des Haushalts der Union zu. Weiters übt das Parlament demokratische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat aus.

Die Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Plenartagungen finden in Straßburg statt, das somit Sitz des Parlaments ist. Die Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

Fraktionen

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments organisieren sich entsprechend der politischen Zugehörigkeit in acht länderübergreifenden Fraktionen . Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament umfasst derzeit 186 Abgeordnete und ist somit die zweitstärkste politische Gruppe im Europäischen Parlament.

Ausschüsse

Ein Großteil der Arbeit des Europäischen Parlaments findet in den Ausschüssen statt, da die wichtigste Aufgabe des Parlaments die Gesetzgebung ist. Jeder Ausschuss deckt einen bestimmten Sachbereich der EU-Gesetzgebung ab. Dort werden Berichte über Gesetzesvorschläge ausgearbeitet. Neben diesen ständigen Ausschüssen kann das Parlament auch nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten Themen einsetzen.

Plenum

Im Rahmen der Ausschüsse wird die Vorarbeit für die Plenartagungen des Parlaments geleistet. An den Plenartagungen selbst nehmen alle Abgeordneten teil und beraten gemeinsam die vorliegenden Vorschläge. Diese Sitzungen finden normalerweise in Straßburg (einmal monatlich) und gelegentlich in Brüssel statt. In der Plenartagung legen die Berichterstatter ihre Berichte zur Debatte und Abstimmung vor.

Sitzungskalender für 2011

Bestens informiert

Die internationale Site des Europäischen Parlaments informiert in 22 Sprachen.

Sie bietet  einen Überblick über die aktuellen Themen und umfassende Informationen über das Europäische Parlament und seine Arbeitsweise . So sind auf der Seite ausführlich die Befugnisse, die Europaabgeordneten mit Kontaktdaten, ihren Aufgaben und Tätigkeiten, sowie auch detaillierte Informationen zur legislativen Arbeit des EP aufgeführt, wie Plenartagungen, alle Ausschüsse, Delegationen und natürlich alle Dokumente wie Wortmeldungen, sowie Berichte und Entschließungsanträge die in den Plenarsitzungen behandelt werden. Der Menupunkt EP Live bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die jeweiligen Sitzungen der Plenartagungen live mitzuverfolgen oder die Ergebnisse über die Abstimmungen - die Votes - im Detail zu erfahren.

Die Web-Site enthält auch interaktive Elemente, z. B. können Nutzer an Abstimmungen teilnehmen oder Kontakt mit dem EP aufnehmen.

Alle Informationen unter:

www.europarl.europa.eu

Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich: http://www.europarl.at/

Geschichte

Bereits im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) war eine Versammlung der Volksvertreter aus teilnehmenden europäischen Staaten vorgesehen. Die ursprünglich 78 Abgeordneten wurden von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten entsandt. Seit 1979 wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre in direkter Wahl von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Beratende Versammlung

In den ersten Jahren hatte das EU-Parlament eine rein beratende Funktion. 1971 erhielt das Europaparlament durch die Verabschiedung des jährlichen Haushalts legislative Funktionen. Die Einheitliche Europäische Akte aus dem Jahr 1986 erweiterte die Befugnisse entscheidend. Die Europaabgeordneten waren an der Verwirklichung des Binnenmarktes beteiligt. Die zuvor informelle Bezeichnung „Europäisches Parlament” wurde ebenfalls offiziell in die Verträge aufgenommen.

Europäische Gesetzgebung

Im Jahr 1992 wurden die Befugnisse und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments durch den Vertrag von Maastricht neuerlich erweitert. In vielen Politikbereichen ist das EU-Parlament seither gleichberechtigter Gesetzgeber. Die Europäischen Volksvertreter kontrollieren seither auch noch stärker die Europäische Kommission: sie kann durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt gezwungen werden. Bevor eine neue Kommission ihre Arbeit aufnehmen kann, müssen sich ihre designierten Mitglieder einer Anhörung stellen.

Der Vertrag von Amsterdam (1999) schließlich machte das Mitentscheidungsverfahren zum gebräuchlichsten Verfahren der Gesetzgebung, das durch diese Vertragsreform ebenfalls vereinfacht wurde. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments wurden außerdem nochmals erweitert.

Der EU-Vertrag von Lissabon weitet die Kompetenzen und Rechte des Europäischen Parlaments erneut deutlich aus. Das Verfahren der Mitentscheidung ist zum Standard in der EU-Gesetzgebung geworden.